Wer wird gesetzlicher Betreuer?
Ehrenamtliche gesetzliche Betreuer, Berufs-, Vereinsbetreuer
Im Gesetz ist geregelt, dass gesetzliche Betreuungen vorrangig durch ehrenamtliche gesetzliche Betreuer zu führen sind. Tatsächlich werden die meisten gesetzlichen Betreuung von Ehepartnern, Verwandten und Freunden der Betroffenen geführt.
Fremd-Ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer werden dennoch immer gesucht!
Nur in den Fällen, wo keine privaten Personen (mehr) vorhanden sind, kein geeigneter gesetzlicher Betreuer zur Verfügung steht oder die Familien durch die gesetzliche Betreuungsführung für ihren Verwandten zusätzlich belastet wären, werden Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer eingesetzt.