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Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung


Jeder von uns kann jeder Zeit und unvorbereitet von einem Unfall, einer schweren somatischen, psychischen Erkrankung ereilt werden und ist plötzlich nicht (mehr) in der Lage, die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise entscheiden und regeln zu können.


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Muster einer Vorsorge-Vollmacht

(Vorsorge-)Vollmacht

Wirksamkeit der Vollmacht in Kürze: Mit einer ausgestellten Vollmacht können Sie festlegen, wer als Vertrauensperson in einer Notlage für Sie entscheiden darf. ...

Muster einer Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll? Wenn keine Personen des Vertrauens vorhanden sind, Vertrauenspersonen selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre ...

Muster einer Patientenverfügung

Patientenverfügung

Patientenverfügung Unfall, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, welche medizinischen Behandlungen mit mir unternommen werden, wenn ich nicht ...


(Vorsorge-)Vollmacht


Wirksamkeit der Vollmacht in Kürze:


  • Mit einer ausgestellten Vollmacht können Sie festlegen, wer als Vertrauensperson in einer Notlage für Sie entscheiden darf.

  • Ehepartner, Verwandte, Freunde sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter für Sie; sie können nur mit einer vorher ausgestellten Vollmacht für Sie in Ihrem Namen handeln.

  • Liegt eine Vollmacht vor, kann diese im Notfall sofort von den von Ihnen eingesetzten Bevollmächtigten zur Regelung Ihrer Angelegenheiten eingesetzt werden; das zuständige Betreuungsgericht muss dann nicht erst einen gesetzlichen Betreuer in einem Betreuungsverfahren bestellen.


  • Die Vollmacht ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem. Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten sind in den §§ 164 ff BGB und das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten in § 662 ff BGB geregelt.

 


Muster zur Erteilung von Vorsorge-Vollmachten 


Eine umfassende Broschüre über das Betreuungsrecht wurde in Zusammenarbeit des Hessischen Justizministerium und des Ministerium für Soziales und Integration des Landes Hessen herausgegeben. Darin finden sich neben zahllosen Antworten zu Fragestellungen wie "Wofür sollte ich Vorsorge treffen? - Ich habe doch Angehörige" oder "Muss ich einen Mißbrauch durch Erteilung einer Vollmacht befürchten?" auch Muster für Vollmachten. Die 2020 aktualisierte, 64 Seiten umfassende Broschüre
"Betreuungsrecht: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung" wird im PDF Format zum kostenlosen Download auf der Webseite der Ordentlichen Gerichtsbarkeit Hessen angeboten. 

Weitere Muster für Vollmachten finden Sie auf der Webseite Betreuungsrecht in Hessen des Hessischen Sozialnetz.


Auf Nachfrage können von uns mit Ihnen zusammen erarbeitete, individualisierte Vollmachten bereit gestellt werden.

Sprechen Sie uns gerne an: Kontakt  

Muster einer Vorsorge-Vollmacht
Deckblatt der Broschüre Betreuungsrecht des Hessischen Ministeriums für Justiz und des Hessichen Ministeriums für Soziales und Integration

Betreuungsverfügung

Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?


  • Wenn keine Personen des Vertrauens vorhanden sind, Vertrauenspersonen selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln oder wenn Sie ganz bewusst möchten, dass der für Sie Handelnde von „Außen“ durch das Betreuungsgericht kontrolliert wird, können Sie festlegen, wer für Sie als gesetzlicher Betreuer handeln soll.


  • Das Betreuungsgericht beachtet bei der Auswahl eines gesetzlichen Betreuers Ihre in der Betreuungsverfügung getätigten Vorschläge, sofern der vorgeschlagene gesetzliche Betreuer auch geeignet ist (§ 1816 BGB).

  • Eine gesetzliche Betreuung wird aber nur vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn diese tatsächlich erforderlich ist. Dies bedeutet: Erst wenn der Betroffene in den Fällen einer psychischen Erkrankung, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr teilweise oder ganz für sich entscheiden kann (§ 1814 BGB).


  • Eine gesetzliche Betreuung wird aber nur vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn diese tatsächlich erforderlich ist. Dies bedeutet: Erst wenn der Betroffene in den Fällen einer psychischen Erkrankung, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr teilweise oder ganz für sich entscheiden kann (§ 1814 BGB).


  • Dem Betreuungsgericht muss eine Betreuungsbedürftigkeit bekannt werden. So regelte bis 31.12.2022 § 1901 BGB, dass jeder verpflichtet ist, bei einem eingeleiteten Betreuungsverfahren die Betreuungsverfügung des Betroffenen dem zuständigen Betreuungsgericht vorzulegen. Eine Betreuungsverfügung kann aber auch schon vorher beim Betreuungsgericht hinterlegt werden.
Muster einer Betreuungsverfügung

In der Neufassung des § 1821 BGB wurden wesentliche Änderungen vorgenommen, um den Anforderungen und Herausforderungen der modernen Betreuung gerecht zu werden. Diese Änderungen ersetzen die früheren §§ 1901 BGB ff. und bieten eine aktualisierte rechtliche Grundlage, die die Handlungsweise und die Verantwortlichkeiten von Betreuern klar definiert.

Die neue Leitlinie zielt darauf ab, die Rechte und das Wohl der betreuten Personen in den Mittelpunkt zu stellen. Sie fordert von den Betreuern ein hohes Maß an Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein in ihrer Tätigkeit.

Diese Leitlinie ist von grundlegender Bedeutung und hat weitreichende Auswirkungen auf alle Aufgabenbereiche der Betreuer. Sie betrifft unter anderem die Entscheidungsfindung im medizinischen Bereich, die Vermögensverwaltung und die allgemeinen Lebensentscheidungen der betreuten Personen.

Zusammengefasst bietet die Neufassung des § 1821 BGB eine umfassende und zeitgemäße Grundlage, die die Qualität und die Verantwortlichkeit des Betreuerhandelns verbessert und gleichzeitig die Rechte und das Wohl der betreuten Personen stärkt.

Formular Betreuungsverfügung 


Vorlagen zum Thema "Betreuungsrecht: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung" finden Sie auf der Webseite des Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

sowie auf der Webseite Betreuungsrecht in Hessen des Hessischen Sozialnetz.


Auf Nachfrage erhalten Sie von uns eine individualisierte Betreuungsverfügung, die Ihre Wünsche und Interessen abbilden. 

Gerne erstellen wir eine solche mit Ihnen zusammen. Sprechen Sie uns an: Kontakt

Patientenverfügung


Unfall, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, welche medizinischen Behandlungen mit mir unternommen werden, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meinen (Patienten-) Willen mitzuteilen?

  • Die Patientenverfügung ist ein schriftliche Vorausverfügung, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit an die dann behandelnden Ärzte gerichtet ist. In der Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen, wie Operationen, lebensverlängernde Maßnahmen dann unternommen oder unterlassen werden sollen.

  • Grundsätzlich ist der behandelnde Arzt an den dort formulierten Patientenwillen gebunden; er ist aber auf jeden Fall verpflichtet, in „einem Gespräch zur Feststellung des aktuellen Patientenwillen“ mit dem Bevollmächtigten / gesetzlichen Betreuer festzustellen, was der aktuelle Patientenwille ist und ob der in der Patientenverfügung (damalige) geäußerte Patientenwillen mit dem aktuellen Patientenwillen übereinstimmt.

    Erst danach legen behandelnde Ärzte und Bevollmächtigte oder gesetzliche Betreuer fest, wie der Betroffene weiter behandelt wird, ob bspw. lebensverlängernde Maßnahmen, wie Magensonde unterlassen werden oder doch zum Tragen kommen. Der (aktuelle) Patientenwille des Betroffenen muss aber immer vorrangig beachtet und umgesetzt werden (vgl. § 1821 (4) ff. BGB).
Patientenverfügung

Urteil des BGH zum Betreuungsrecht


Hinweise zur Rechtssprechung im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung durch den Bundesgerichtshof: Die Richter stellten in vielen Urteilen der vergangenen Jahre klar, welche inhaltlichen Voraussetzungen an eine Patientenverfügung zu stellen sind.



Haben Sie Fragen zum Thema Patientenverfügung, sprechen Sie uns gerne an: Kontakt

Formular Patientenverfügung



Auf vielen Informationsseiten zur Patientenverfügung fehlt oft ein fertiges "Ankreuzformular Patientenverfügung".


Dies ist darin begründet, dass der Patientenwille mit vielfältigen (individuellen) Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen zusammen hängt, die jede Person für sich im Laufe des Lebens entwickelt hat. Eine individuelle Entscheidung lässt sich eben nur schwer mit einem allgemeingültigen Musterformular abbilden. 


Daher gibt es, neben Formvordrucken, eine Reihe von Anleitungen zur Struktur einer Patientenverfügung und eine Auswahl an vorformulierten Textbausteinen, die in eine Patientenverfügung einfließen können.


Eine solche Sammlung von Textbausteinen findet sich in der Publikation "Patientenverfügung" des BMJ.


"Was ist eine Patientenverfügung und wozu dient sie?"

"Welche Wirkung hat die Abfassung einer Patientenverfügung?" 


Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Sozialnetz Hessen. Auch das Zentrum für Angewandte Ethik hält eine solche Sammlung zum Download bereit.

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