Anregung der gesetzlichen Betreuung
Eine gesetzliche Betreuung wird beim örtlich zuständigen Amtsgericht, Betreuungsgericht (frühere Bezeichnung "Vormundschaftsgericht") angeregt. Jeder kann für seine eigene Person eine gesetzliche Betreuung anregen.
In der Praxis werden gesetzliche Betreuungen oft von Verwandten, Pflegediensten, Ärzten etc. angeregt.