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Wer entscheidet für mich im Notfall?


Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht  / Gesetzliche Betreuung

Jeder von uns kann jeder Zeit und unvorbereitet von einem Unfall, einer schweren somatischen, psychischen Erkrankung ereilt werden und ist plötzlich nicht (mehr) in der Lage, die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise regeln und/oder entscheiden zu können.


DANN

treten viele Fragen auf:

  • Wer regelt und entscheidet dann für mich?
  • Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten und Bedürfnisse?
  • Wer unterschreibt eine notwendige Operation oder lehnt diese für mich ab? 


SIE können in gesunden Tagen für diesen Fall vorsorgen, indem Sie bestimmen, welche Vertrauensperson/en dann für Sie rechtskräftig und in Ihrem Sinn für Sie handeln kann/können.


Hilfe im Notfall bei einer gesetzlichen Betreuung

Es gibt 2 Wege, wie Sie zu einer Rechtsvertretung für die eigene Person kommen:

Vorsorgevollmacht


Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht

privatrechtlicher Vertrag


Bevollmächtigter wird befugt über die vorher ausgestellte Vollmacht, sofortige Einsetzbarkeit


Die Vollmachtgeberin muß bei Ausstellung der Vollmacht voll geschäftsfähig sein

Person/en des Vertrauens sollen eingesetzt werden


= Bevollmächtigter

Rechtsvertreter für die Vollmachtgeberin über die Vollmacht


In den Vertretungskreisen, die in der Vollmacht genannt sind, kann der

Bevollmächtigte rechtsverbindlich im Namen und für die Vollmachtgeberin

handeln, z.B. Anträge fristgerecht bei Behörden stellen

Ohne Amtsgericht
Keine Kontrolle von außen

Gültigkeit: über den Tod hinaus möglich

rechtliche Betreuung, Betreuungsgesetz nach §§ 1814 ff BGB



Gesetzliche Betreuung

Bestellung erfolgt über Amts-Betreuungsgericht


Gesetzliche Betreuerin kann erst nach Bestellung durch das Amts-Betreuungsgericht handeln

Der Betreute muss nicht mehr, kann aber noch voll geschäftsfähig sein

Ehepartner, Freunde, Verwandte können die gesetzliche Betreuung übernehmen


= Gesetzliche Betreuerin
Rechtsvertreterin für den Betreuten durch die gesetzliche Betreuung


In den Aufgabenkreisen, die im Bestellungsbeschluss / Betreuer­ausweis

genannt sind, muss die gesetzliche Betreuerin für den Betreuten handeln,

z.B. Anträge fristgerecht bei Behörden stellen

Kontrolle durch das Amtsgericht
Handlungspflicht
Versicherungsschutz über die Justizkasse
Endet mit dem Tod der/s Betreuten

Bei Fragen nehmen Sie mit uns gerne Kontakt per Telefon oder E-Mail auf. Weitere Kontaktdaten.


Individualisierte Muster von Vollmachten können Ihnen nach Absprache zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Erläuterungen finden Sie auf unserer Seite Links zum Betreuungsrecht, Informationen der Ministerialverwaltungen und der zuständigen Gerichte finden Sie ebenfalls auf folgenden Webseiten: