Bestellung erfolgt über Amts-Betreuungsgericht
Gesetzliche Betreuerin kann erst nach Bestellung durch das Amts-Betreuungsgericht handeln
Der Betreute muss nicht mehr, kann aber noch voll geschäftsfähig sein
Ehepartner, Freunde, Verwandte können die gesetzliche Betreuung übernehmen
= Gesetzliche Betreuerin
Rechtsvertreterin für den Betreuten durch die gesetzliche Betreuung
In den Aufgabenkreisen, die im Bestellungsbeschluss / Betreuerausweis
genannt sind, muss die gesetzliche Betreuerin für den Betreuten handeln,
z.B. Anträge fristgerecht bei Behörden stellen
Kontrolle durch das Amtsgericht
Handlungspflicht
Versicherungsschutz über die Justizkasse
Endet mit dem Tod der/s Betreuten