
Funktionen des gesetzlichen Betreuers
Der gesetzliche Betreuer ist Rechtsvertreter für den Betreuten in den vom Gericht angeordneten Aufgabenkreisen. Der Betreute ist damit aber nicht entmündigt und seine volle Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsfähigkeit wird durch die gesetzliche Betreuung nicht berührt!
Pflichten des gesetzlichen Betreuers - Zusammenarbeit mit dem Betreuten
Die Zusammenarbeit zwischen dem gesetzlichen Betreuten und dem gesetzlichen Betreuer regeln die „Pflichten des gesetzlichen Betreuers“ (§ 1821 BGB). Dabei orientiert sich der gesetzliche Betreuer an den Wünschen und dem Wohl des Betreuten, erörtert Regelungsschritte mit dem Betreuten und versucht, den Betreuten (wieder) zu befähigen, selbständig seine Regelungsangelegenheiten zu erledigen, sofern es die vorliegende Erkrankung ermöglicht.
Kontrolle des gesetzlichen Betreuers - zum Schutz des gesetzlich Betreuten
Der gesetzliche Betreuer wird vom Betreuungsgericht kontrolliert. So muss er jederzeit auf Verlangen des Gerichts Auskunft erteilen, Rechenschaft über die Finanzen des Betreuten in Form einer jährlichen Rechnungslegung oder Schlussrechnungslegung ablegen.
Informieren Sie sich über die Personen, die gesetzlich betreut werden oder die möglichen gesetzlichen Betreuer.