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Links zum Betreuungsrecht - allgemeine Informationen

Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts

66 Seiten in einer Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts. Mit Informationen zur Vorsorgevollmacht und den dazugehörigen Formularen

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht
  • Antrag auf Eintragung weiterer Bevollmächtigter zu einer bestehenden Vorsorgevollmacht
  • Konto-, Depot- und Schrankvollmacht

Die Formulare finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz auch in anderen Sprachen (englisch, französisch, italienisch, türkisch, russisch und ukrainisch).

Direktdownload vom Herausgeber vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) - Stand März 2023.


Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts

Musterformular Vorsorgevollmacht und Konto-/Depotvollmacht

Eine Vorsorgevollmacht im Rahmen des Betreuungsrecht, die Sie nach ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen können, wird ebenfalls als Musterformular vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) angeboten. Entsprechende Ausfüllhinweise sind in der zuvor genannten Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts zu finden.

Im gleichen Kontext steht die Konto- und Depotvollmacht als Musterformular zur Verfügung, wenn auch die Angelegenheiten mit Banken durch entsprechende Vollmachten vor dem Eintreten eines Betreuungsfalls klar geregelt sein sollten.

Vorsorge-Vollmacht

Informationen der hessischen Landesregierung zum Betreuungsrecht

Die hessische Landesregierung betreibt das Portal Sozialnetz Hessen, in dem Sie unter dem Slogan "rechtzeitig vorsorgen, selbstbestimmt leben" umfangreiche Informationen zum Betreuungsrecht in Hessen publiziert. 

Auch hier werden die Themen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung ausführlich behandelt.

Der Abschnitt Download und Links unter https://betreuungsrecht.hessen.de/ bündelt die Musterformulare und Broschüren-Downloads auf einer Webseite. 

Informationen der hessischen Landesregierung zum Betreuungsrecht

Formulare und Merkblätter des Familien- und Betreuungsgericht Darmstadt zum Betreuungsrecht

Das Familien- und Betreuungsgericht Darmstadt bietet kein eigenes Portal mit Informationen zum Betreuungsrecht an. Stattdessen wird auf die Internetseite der Ordentlichen Gerichtsbarkeit verwiesen. 

Im Abschnitt Formulare und Merkblätter der "ordentlichen Gerichtsbarkeit Hessen" finden sich dann Verlinkungen zu diversen PDF-Dokumenten. Die entsprechenden Informationen werden teilweise auch in diesem Internetauftritt erläutert. 

Auch der Link zum Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, das mit einer Pressemitteilung die Arbeit der Betreuungsvereine würdigt, darf hier nicht fehlen.

Die Dateien unterstützen auch die Arbeit der ehrenamtlichen Betreuer, in dem z.B. Musterberichte über die persönlichen Verhältnisse der betreuten Person eingesehen werden können oder Antragsformulare zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer sowie die entsprechenden Merkblätter dazu zur Verfügung gestellt werden.  

Das Merkblatt für Betreuerinnen und Betreuer gibt unter anderem einen allgemeinen Überblick über die Aufgaben des ehrenamtlichen Betreuers. 

Formulare und Merkblätter des Familien- und Betreuungsgericht Darmstadt zum Betreuungsrecht

Anregung zur Einrichtung einer Betreuung

Dieser Antrag auf Einrichtung einer Betreuung listet die Aufgabenkreise auf, für die ein ehrenamtlicher Betreuer oder nahestehender Verwandter die Betreuung für den Betroffenen beantragt. In der Region Darmstadt ist der Antrag beim Familien- und Betreuungsgericht Darmstadt zu stellen.

Die Aufgabenkreise können z.B. sein

  • Sorge für die Gesundheit,
  • Wohnungsangelegenheiten,
  • Organisation ambulanter Hilfen oder auch
  • die Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen gegenüber dem Bevollmächtigten.

Der Antrag muss begründet werden.

Anregung zur Einrichtung einer Betreuung in der Region Darmstadt beim Familien- und Betreuungsgericht Darmstadt

Mustervorlagen des Paritätischen Betreuungsvereins e.V.

Im Abschnitt Leistungsangebot > Mustervorlagen dieser Internetnetseite finden Sie weitere Dokumente, die Sie als Vorlage für Ihre Anträge oder Erklärungen verwenden dürfen.


Die Dokumente stehen als html, .doc, .odt sowie im PDF-Format zur Verfügung und können kostenfrei - ohne Registrierung - heruntergeladen werden. 


Mustervorlagen des Paritätischen Betreuungsvereins e.V.

Merkblatt für Betreuer

Das Merkblatt gibt einen kurzen allgemeinen Überblick über die Aufgaben für neue gesetzlich bestellte Betreuer.


Dabei werden auch beispielhaft Fälle aufgeführt, die Genehmigungen des Betreuungsgerichts erfordern, um bestimmte Verträge für den Betreuten rechtswirksam abzuschließen. So sind bei freiheitsentziehenden Maßnahmen oder Kündigung und Aufhebung eines Mietvertrags für die Wohnung der betreuten Person grundsätzlich betreuungsgerichtliche Genehmigungen notwendig. Weitere Beispiele werden im Merkblatt genannt.

Das Merkblatt gibt einen kurzen allgemeinen Überblick über die Aufgaben für neue gesetzlich bestellte Betreuer.

Patientenverfügung

Für die Patientenverfügung gibt es vielzählige Daten und Informationen. In diesem heiklen Umfeld sollten Sie sich an die gesetzlich überprüften Informationen halten. Die Broschüre Patientenverfügung des Bundesministerium der Justiz (BMJ) berücksichtigt dabei auch die letzte Rechtssprechung des Bundesgerichtshof (BGH) von 2018.

 

Weitere Links zum Beispiel zu Textbausteinen zur Erstellung einer eigenen Patientenverfügung finden Sie auf der Webseite Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, ebenfalls des BMJ

Formular Betreuungsverfügung

Das Formular Betreuungsverfügung erlaubt es eine Verfügung zu erstellen, wer

  • als Betreuer,
  • Ersatz-Betreuer oder
  • keinesfalls als Betreuer

für die möglicherweise zu betreuende Person eingesetzt werden soll. Die Verfügung ermöglicht auch, bereits im Voraus Wünsche zur Wahrnehmung verschiedener Aufgaben durch den Betreuer zu dokumentieren.


Das Formular Betreuungsverfügung erlaubt es eine Verfügung zu erstellen, wer als Betreuer, Ersatz-Betreuer oder keinesfalls als Betreuer für die möglicherweise zu betreuende Person eingesetzt werden soll.