Vertretung gegenüber öffentliche Einrichtungen
Der Betreuer macht bei entsprechender Vertretungsbefugnis die Ansprüche und Rechte des Betreuten gegenüber öffentlichen Einrichtungen wie
- Behörden
- Ämter wie z.B. Sozialamt,
- Jobcenter sowie
- Kranken- und Pflegekassen,
- Rententräger
etc. geltend.
Der gesetzliche Betreuer stellt die notwendigen Anträge und vertritt die Interessen des Betreuten.