unter Beachtung des (gegenenfalls noch vorhandenen) Selbstbestimmungsrechts und des Patientenwillens des Betreuten:
Der Betreuer stellt die medizinische Versorgung des Betreuten sicher, indem er Rücksprache mit den Ärzten, Kranken-, Pflegekassen hält und alle notwendigen medizinischen, therapeutischen Maßnahmen koordiniert.
Beispielsweise organisiert er Hilfe durch einen Pflegedienst oder beantragt rehabilitierende Maßnahmen, die eine Stabilisierung des Gesundheitsbefinden des Betreuten ermöglichen kann.