Poststraße 9, 64293 Darmstadt
möglicher Personenkreis rechtlicher Betreuer

Gesundheitssorge


unter Beachtung des (gegenenfalls noch vorhan­denen) Selbstbestimmungsrechts und des Patientenwillens des Betreuten:


Der Betreuer stellt die medi­zi­ni­sche Versorgung des Betreuten sicher, indem er Rücksprache mit den Ärzten, Kranken-, Pflegekassen hält und alle notwendigen medi­zi­nischen, therapeutischen Maßnahmen koordiniert.


Beispielsweise organisiert er Hilfe durch einen Pflegedienst oder beantragt rehabilitierende Maßnahmen, die eine Stabilisierung des Gesundheitsbefinden des Betreuten ermöglichen kann.



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